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BFH Urteil v. - VI R 88/67 BStBl 1969 II S. 337

Gesetze: EStG §§ 2 Abs. 5 Nr. 2, 7cEStDV § 1

Leitsatz

1. Bei der Umstellung des Wirtschaftsjahrs nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2 EStG darf nur ein Rumpfwirtschaftsjahr entstehen.

2. Eine ohne Zustimmung des FA durchgeführte Umstellung des Geschäftsjahrs auf ein abweichendes Geschäftsjahr hat keinen Einfluß auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 337
SAAAA-90479

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