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BFH Urteil v. - V 225/65 BStBl 1969 II S. 303

Gesetze: UStDB 1951 § 85AO § 116

Leitsatz

1. Gehören zu den wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens nicht eigentumsfähige Güter, so setzt die Steuervergünstigung bei der Geschäftsveräußerung im ganzen voraus, daß der Unternehmer seine Rechte an diesen Gütern in vollem Umfang auf den Erwerber überträgt.

2. Eine Geschäftsveräußerung im ganzen liegt nicht vor, wenn zu den wesentlichen Grundlagen des Unternehmens ein Pachtrecht gehört und der Unternehmer mit der Kündigung oder der vereinbarten Beendigung des Pachtverhältnisses sein Umlaufvermögen dem Verpächter überträgt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 303
OAAAA-90476

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