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BFH Urteil v. - I 51/65 BStBl 1969 II S. 266

Gesetze: GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1GewStG § 8 Nr. 1

Leitsatz

Rückstellungen für Bergschäden sind so lange keine Dauerschulden, wie sich die ihnen zugrunde liegenden Verbindlichkeiten noch in der Abwicklung befinden und das Hinausschieben der endgültigen Schadensregulierung dem Erfordernis eines möglichst vollständigen und dauerhaften, die Belange des Bergbauunternehmens und des Geschädigten in gleicher Weise berücksichtigenden Schadenersatzes entspricht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 266
GAAAA-90470

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