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BFH Urteil v. - IV 79/65 BStBl 1969 II S. 260

Gesetze: EStG 1960 § 33AO § 171

Leitsatz

Aufwendungen für Arzneimittel, Stärkungsmittel oder ähnliche Präparate können als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG in der Regel nur anerkannt werden, wenn ihre durch Krankheit bedingte Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit durch eine ärztliche Verordnung nachgewiesen sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 260
JAAAA-90469

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