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BFH Urteil v. - IV 79/65 BStBl 1969 II S. 260

Gesetze: EStG 1960 § 33AO § 171

Leitsatz

Aufwendungen für Arzneimittel, Stärkungsmittel oder ähnliche Präparate können als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG in der Regel nur anerkannt werden, wenn ihre durch Krankheit bedingte Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit durch eine ärztliche Verordnung nachgewiesen sind.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 260
JAAAA-90469

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