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BFH Urteil v. - III 44/65 BStBl 1969 II S. 258

Gesetze: BewG vor dem ÄndG BewG 1963 §§ 32. 33, 74 Abs. 1 Nr. 3BewDV §§ 5 bis 7

Leitsatz

Der Abzug des Überschusses der laufenden Betriebseinnahmen über die laufenden Betriebsausgaben nach § 74 Abs. 1 Nr. 3 BewG in der vor dem Inkrafttreten des ÄndG-BewG 1963 vom (BGBl I 1963, 676; BStBl I 1963, 608) geltenden Fassung steht dem Pächter zu, wenn der landwirtschaftliche Betrieb verpachtet ist und auf Rechnung und Gefahr des Pächters betrieben wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 258
ZAAAA-90468

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