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BFH Urteil v. - IV R 125/66 BStBl 1969 II S. 165

Gesetze: EStG 1960 § 18 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2

Leitsatz

Der Leiter einer privaten Schule mit Niederlassungen an drei Orten, die mehr als 30 Lehrkräfte hat und in der wöchentlich 750 Unterrichtsstunden gegeben werden, ist nicht mehr eigenverantwortlich tätig, selbst wenn er neben seiner eigenen Lehrtätigkeit noch die Lehrtätigkeit der anderen Lehrkräfte in gewissem Umfange kontrolliert und beeinflußt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 165
HAAAA-90461

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