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BFH Urteil v. - I R 1/66 BStBl 1969 II S. 138

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Auch die beratende Tätigkeit eines im übrigen als Künstler anerkannten Modeschöpfers (Tätigkeit als Modeberater der modeschaffenden Industrie) kann künstlerisch sein, wenn die gedankliche Leistung des Beratenden sich in der Gestaltung der Erzeugnisse des Beratenen niederschlägt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 138
QAAAA-90458

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