Gesetze: UStG 1951 § 4 Nr. 10AO § 94 Abs. 1 Nr. 2AO § 100 Abs. 2AO § 222 Abs. 1 Nr. 1BGB § 535BGB § 536HGB §§ 416 ff.
Leitsatz
1. Keine steuerfreie Grundstücksvermietung, sondern eine steuerpflichtige Einlagerung liegt vor, wenn ein Unternehmer außer der Lagerung den Umschlag, die Bearbeitung und die Aufbewahrung des ihm übergebenen Gutes übernimmt.
2. Die Grundsätze von Treu und Glauben können aus verschiedenen Gründen (u.a. Zusage, widersprüchliches Verhalten des FA, Verwirkung) der Wiederaufrollung des gesamten Steuerfalles anläßlich einer Berichtigungsveranlagung gemäß § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO entgegenstehen.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1969 II Seite 120 GAAAA-90457
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