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BFH Beschluss v. - V B 26/67 BStBl 1968 II S. 84

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1

Leitsatz

Wird die Aussetzung der Vollziehung wegen ,,unbilliger Härte'' beantragt, so kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerbescheide bestehen. Dieser Grundsatz findet dort seine Grenzen, wo eine Klage in der Hauptsache offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hätte.

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 84
IAAAA-90452

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