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BFH Urteil v. - I 278/63 BStBl 1968 II S. 715

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1BewG a. F. § 62 Abs. 2BewDV § 53

Leitsatz

Die Schadensrückstellungen eines Versicherungsunternehmens sind keine Dauerschulden. Die Schwankungsrückstellung ist dagegen als Dauerschuld zu behandeln.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 715
FAAAA-90440

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