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BFH Urteil v. - I 158/63 BStBl 1968 II S. 629

Gesetze: KStG § 6 Abs. 1 Satz 2KStG § 11 Nr. 5

Leitsatz

1. Zuschüsse einer Kreissparkasse zur Zinsverbilligung von Darlehen an Gemeinden und Schulverbände des Landkreises zum Neu- und Ausbau von Schulen und Lehrerwohnungen sind keine verdeckten Gewinnausschüttungen über den Landkreis als Gewährträger der Kreissparkasse, da der Landkreis zur finanziellen Unterstützung der Schulträger nicht verpflichtet ist.

2. Die Zuschüsse können abzugsfähige Spenden sein.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 629
PAAAA-90428

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