Überläßt ein Bauunternehmer Baugeräte an eine Arbeitsgemeinschaft, der er angehört, und wird die Überlassung vor der Verteilung des Gewinnes entsprechend dem Geräteeinsatz abgegolten, obwohl sie nach dem Arbeitsgemeinschaftsvertrag "kostenlos" zu erbringen ist, so handelt es sich im wirtschaftlichen Ergebnis um besonders berechnete sonstige Leistungen und nicht um Gesellschafterbeiträge. Dies gilt auch dann, wenn die Differenz zwischen vereinbarter und tatsächlicher Geräteüberlassung unmittelbar zwischen den Arbeitsgemeinschaftspartnern abgegolten und der Gewinn formell von Ausgleichszahlungen unbeeinflußt verteilt wird.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1968 II Seite 449 TAAAA-90405
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.