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BFH Urteil v. - VI R 278/66 BStBl 1968 II S. 433

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1EStG § 7EStG § 9 Nr. 6

Leitsatz

Läßt ein gelähmter Steuerpflichtiger in sein Einfamilienhaus einen Fahrstuhl einbauen, so kann er die dadurch entstehenden Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) nach § 33 EStG ansetzen, weil diese Kosten in Form der AfA nach § 7 EStG steuerlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Ob sie sich in dieser Form im Einzelfall steuerlich auch tatsächlich so ausgewirkt haben, ist unerheblich.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 433
FAAAA-90401

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