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BFH Urteil v. - VI R 278/66 BStBl 1968 II S. 433

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1EStG § 7EStG § 9 Nr. 6

Leitsatz

Läßt ein gelähmter Steuerpflichtiger in sein Einfamilienhaus einen Fahrstuhl einbauen, so kann er die dadurch entstehenden Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) nach § 33 EStG ansetzen, weil diese Kosten in Form der AfA nach § 7 EStG steuerlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Ob sie sich in dieser Form im Einzelfall steuerlich auch tatsächlich so ausgewirkt haben, ist unerheblich.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 433
FAAAA-90401

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