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BFH Urteil v. - VI R 129/66 BStBl 1968 II S. 369

Gesetze: AO § 215GewStG § 7EStG § 15 Nr. 2

Leitsatz

1. § 15 Nr. 2 EStG gilt grundsätzlich auch bei der Ermittlung des dem Gewerbeertrag zugrunde zu legenden Gewinns.

2. Die Gehälter der Geschäftsführer einer GmbH, die die Geschäfte einer GmbH & Co.-KG führt, deren einziger Komplementär sie ist, sind auch gewerbesteuerrechtlich dem Gewinn der GmbH & Co.-KG zuzurechnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 369
AAAAA-90391

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