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BFH Urteil v. - I 5/65 BStBl 1968 II S. 353

Gesetze: GewStG 1962 § 9 Nr. 1

Leitsatz

Räumt eine Gesellschaft einem Gesellschafter auf ihrem Grundstück ein Erbbaurecht ein, das der Gesellschafter gewerblich nutzt, so dient dem Gesellschafter im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 4 GewStG nicht Grundbesitz der Gesellschaft, sondern das ihm selbst zustehende Erbbaurecht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 353
TAAAA-90389

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