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BFH Urteil v. - III 225/64 BStBl 1968 II S. 338

Gesetze: BewG a. F. §§ 14, 67 Abs. 1 Nr. 1StAnpG § 3 Abs. 5 Nr. 1 Buchst. a

Leitsatz

Die Tatsache, daß bei der Auszahlung von Tantiemeforderungen Lohnsteuer und Kirchensteuer einbehalten wird, ist kein besonderer Umstand im Sinne von § 14 Abs. 1 BewG a.F., der eine Bewertung der Forderung unter dem Nennwert rechtfertigt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 338
PAAAA-90386

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