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BFH Urteil v. - V 161/64 BStBl 1968 II S. 331

Gesetze: UStG 1951 § 3UStDB 1951 §§ 4 und 5 Abs. 2

Leitsatz

Stellt der Lieferer erworbene und selbsthergestellte Gegenstände zu einer Sachgesamtheit zusammen, so ist Gegenstand der Lieferung die Sachgesamtheit. Werden deren einzelne Teile an den Abnehmer versendet, so liegen weder wegen dieser Teile noch wegen der Sachgesamtheit Versendungsgeschäfte vor. Der Ort der Lieferung der Sachgesamtheit liegt in der Regel dort, wo der Abnehmer die Verfügungsmacht über die Sachgesamtheit erlangt, das ist der Ort, an dem die Teile, welche die Sachgesamtheit bilden, zugehen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 331
FAAAA-90385

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