Gesetze: EStG 1958 § 4 Abs. 1 letzter SatzEStG 1958 § 21 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3EStG 1958 § 9 Nr. 6EStG 1958 § 7 Abs. 4
Leitsatz
1. Zur Rechtsgültigkeit des § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG.
2. Zum Begriff "Grund und Boden" in § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG.
3. Räumt ein Landwirt einer Gemeinde das Recht ein, ein Quellengrundstück gegen ein nach der entnommenen Wassermenge berechnetes Entgelt auszunutzen, so gehört das Entgelt zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), auch wenn der Vertrag als Kaufvertrag bezeichnet ist und der Landwirt der Gemeinde für die Dauer der Nutzung das Eigentum am Quellengrundstück überträgt.
4. Wird ein Quellengrundstück verpachtet, so hat der Verpächter regelmäßig keinen Anspruch auf Absetzung wegen Substanzverlustes wegen der Wasserentnahme.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1968 II Seite 30 BAAAA-90382
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.