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BFH Urteil v. - IV R 12/67 BStBl 1968 II S. 262

Gesetze: EStG 1961 § 10 Abs. 1 Nr. 1EStG 1961 § 22 Nr. 1a

Leitsatz

Eine auf Lebenszeit zugesagte Rente ist auch dann eine Leibrente, wenn ihre Höhe jeweils von der für Sozialrenten maßgebenden Bemessungsgrundlage abhängt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 262
HAAAA-90380

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