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BFH Urteil v. - I 219/63 BStBl 1968 II S. 22

Gesetze: KStG § 6 Abs. 1EStG §§ 5, 6 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz

Die Kosten, die beim Einkauf von Rohstoffen dadurch entstehen, daß die Rohstoffe nach ihrem Eintreffen am Betriebsgrundstück des Kaufmanns auf andere Fahrzeuge umgeladen, zum Lagerplatz verbracht und dort erstmalig eingelagert werden, gehören nur dann zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten, wenn sie zu den Einzelkosten und nicht zu den Gemeinkosten des Beschaffungsbereichs zu rechnen sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 22
CAAAA-90373

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