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BFH Urteil v. - I B 87/64 BStBl 1968 II S. 185

Gesetze: GewStG § 29 Abs. 1 Nr. 1GewStG § 33 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

Die Vorschrift des § 33 Abs. 1 GewStG dient dazu, offenbaren Unbilligkeiten in einzelnen Ausnahmefällen abzuhelfen. Sie greift nicht ein, wenn die Anwendung des Regelmaßstabs allgemein zu unbilligen Ergebnissen führt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 185
YAAAA-90370

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