1. Der von den Hauseigentümern an die Gemeinde zu zahlende Kanalbaubeitrag (Kanalanschlußgebühr) gehört zu den Aufwendungen auf den Boden und nicht zu den Herstellungskosten des Hauses. - Der Senat hält an seinem entgegenstehenden Urteil VI 249/64 U vom (BFH 83, 317, BStBl III 1965, 615) insoweit nicht fest.
2. Die Aufwendungen der Hauseigentümer für die Herstellung der Zuleitungsanlagen von dem Haus zu dem öffentlichen Kanal (Hausanschlußkosten) einschließlich der sogenannten Kanalanstichgebühr, gehören dagegen zu den Herstellungskosten des Gebäudes.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1968 II Seite 178 BAAAA-90369
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