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BFH Urteil v. - III 281/63 BStBl 1967 III S. 82

Gesetze: BewG a. F. § 13 Abs. 2VStR 1960 Abschn. 76 ff.

Leitsatz

1. Für die Ableitung des Werts nichtnotierter Aktien aus Verkäufen muß es sich um mehrere Verkäufe im gewöhnlichen Geschäftsverkehr der zu bewertenden Aktien selbst handeln.

2. Wird beim Verkauf vinkulierter Namensaktie einer Zuckerfabrik, gegründet von rübenbauenden Landwirten, als Verkaufspreis regelmäßig der Nennwert, lediglich kostendeckend für den eigenen Ankauf, angesetzt, so liegt kein gewöhnlicher Geschäftsverkehr im obigen Sinne vor.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 82
SAAAA-90359

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