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BFH Urteil v. - III 319/63 BStBl 1967 III S. 596

Gesetze: BewG a. F. § 77 Abs. 3 Satz 2

Leitsatz

Nach § 77 Abs. 3 Satz 2 BewG a.F. kann eine Schuld auch dann, wenn sie nach Entstehung und Zweckbestimmung mit dem Inlandsvermögen verknüpft ist, nur abgezogen werden, wenn sie das Inlandsvermögen belastet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 596
YAAAA-90331

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