Übt ein Besitzer von Aktien, die zum Privatvermögen gehören, ein Bezugsrecht durch Erwerb junger Aktien unter Zuzahlung des festgesetzten Betrages aus und verkauft er die jungen Aktien innerhalb der Frist des § 23 Abs. 1 Buchst. b EStG, so kann darin ein Spekulationsgeschäft im Sinne des § 23 EStG liegen.
Als Anschaffungskosten für die jungen Aktien im Sinne von § 23 Abs. 4 EStG sind, wenn die gesetzliche Spekulationsfrist für die alten Aktien zur Zeit des Verkaufs der jungen Aktien bereits abgelaufen war, neben dem Zuzahlungsbetrag und sonstigen Kosten für die jungen Aktien der Börsenkurswert der Bezugsrechte anzusetzen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1967 III Seite 554 RAAAA-90329
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