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BFH Urteil v. - VI B 15/66 BStBl 1967 III S. 341

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2 und 3

Leitsatz

Es ist in der Regel rechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Finanzgericht die Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids ablehnt, wenn der Steuerbescheid auf einer höchstrichterlichen Rechtsprechung beruht, der Stpfl. aber im Hauptverfahren die Änderung dieser Rechtsprechung betreibt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 341
UAAAA-90315

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