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BFH Urteil v. - VI 245/65 BStBl 1967 III S. 247

Gesetze: EStG §§ 5, 6, 7cEStDV §§ 12, 74EStR 1960 Abschnitt 31

Leitsatz

1. Der Begriff "ordnungsmäßige Buchführung" ist, wenn er im EStG verwandt wird, einheitlich auszulegen.

2. Zur Bedeutung der Inventur der Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer kaufmännischen Buchführung. Die Verwaltungsanweisungen in Abschnitt 31 EStR 1960 sind rechtsgültig.

3. Die Dacherneuerung in einem Fabrikgebäude kann Herstellungsaufwand sein.

4. Erhält eine Drehbank, die bisher an eine gemeinsame Transmission angeschlossen war, ein eigenes Antriebsaggregat, so kann darin aktivierungspflichtiger Herstellungsaufwand liegen.

5. Kann ein Vertrauensschutz für den Steuerpflichtigen dadurch entstehen, daß das Finanzamt auf ein sachlich unrichtiges Bestätigungsschreiben des Steuerpflichtigen über das Ergebnis einer Ortsbesichtigung schweigt?

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 247
HAAAA-90302

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