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BFH Urteil v. - IV R 83/66 BStBl 1967 III S. 22

Gesetze: EStG §§ 4 Abs. 4, 6, 6a, 12 Ziff. 1, 26, 26a Abs. 1 Satz 2

Leitsatz

1. Mehrere Jahre vor der Ehe geschlossene Verträge unter Ehegatten sind steuerlich in der Regel anzuerkennen, wenn sie nach der Heirat in gleicher Form vollzogen werden wie vorher.

2. Zuführungen zu vor der Ehe gebildeten Pensionsrückstellungen für einen Ehegatten sind während der Ehe nicht mehr zulässig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 22
QAAAA-90296

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