1. Der Teilwert von Anteilen an einer rechtsfähigen betrieblichen Unterstützungskasse liegt in der Regel nicht deshalb unter den Anschaffungskosten (Nennwert), weil der Betrieb über das Kassenvermögen wegen dessen Zweckbindung nicht mehr verfügen kann.
2. Der Bewertungsabschlag auf Importwaren (§ 80 EStDV) kann nur auf die begünstigten Wirtschaftsgüter selbst, nicht auf schwebende Einkaufsverträge vorgenommen werden. Der Senat hält an seiner in dem Beschluß IV 294/63 U vom (BFH 83, 514, BStBl III 1965, 686) vertretenen Auffassung fest.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1967 III Seite 20 CAAAA-90292
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