1. Von der Investitionszulage sind geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ausgeschlossen, die einer selbständigen Bewertung und Nutzung fähig sind (§ 21 Abs. 2 Satz 2 BHG 1962).
2. Für Ergänzungsbeschaffungen von genormten und technisch aufeinander abgestimmten Gerüst- und Schalungsteilen eines Bauunternehmens kann eine Investitionszulage gewährt werden.
3. Hat der Stpfl. für die Gerüst- und Schalungsteile einen Festwert gebildet, so steht der Gewährung von Investitionszulage nicht entgegen, daß er die Anschaffungskosten gemäß Abschnitt 40 Abs. 2 EStR 1962 in Verbindung mit den gemeinsamen Ländererlassen (BStBl 1961 II S. 190 ff., StuZBl Bln. 1961 S. 1339) ganz oder teilweise als Betriebsausgaben gebucht hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1967 III Seite 151 DAAAA-90283
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