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BFH Urteil v. - VI R 45/66 BStBl 1967 III S. 116

Gesetze: EStG 1961 §§ 10b, 51 Abs. 1 Ziff. 2 Buchst. cEStDV 1961 § 48

Leitsatz

Spenden an ausländische Körperschaften des öffentlichen Rechts und ausländische öffentliche Dienststellen können steuerlich nicht nach § 10b EStG (§ 48 Abs. 3 Ziff. 1 EStDV) als Sonderausgaben abgezogen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 116
JAAAA-90281

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