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BFH Urteil v. - IV 299/63 U BStBl 1966 III S. 86

Gesetze: EStG § 6 Abs. 2

Leitsatz

Aufwendungen eines Tapetengeschäftes für Tapetenbücher können sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jedes Buches 600 DM nicht übersteigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 86
EAAAA-90274

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