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BFH Urteil v. - I 70/60 S BStBl 1966 III S. 51

Gesetze: GewStG §§ 8 Ziff. 1 und 12 Abs. 2 Ziff. 1

Leitsatz

Erhält im Rahmen einer Unternehmenspacht der Pächter auch Rohstoffe, Halb- und Fertigfabrikate mit der Abrede, bei Aufhebung des Pachtverhältnisses dieselbe Vorratsmenge in gleicher Art und Güte zurückzugeben, so sind diese Gegenstände vom Pächter zu aktivieren. Die bei dem Pächter zu passivierende Rückgabeverpflichtung ist eine Dauerschuld; Zinsen für diese Schuld sind dem Gewinn und die Schuld ist dem Einheitswert des gewerblichen Betriebes zuzurechnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 51
RAAAA-90248

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