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BFH Urteil v. - I 221/63 BStBl 1966 III S. 459

Gesetze: EStG § 16 Abs. 3EStG § 34 Abs. 1 und 2

Leitsatz

Eine tarifbegünstigte Betriebsaufgabe liegt nicht vor, wenn ein Handelsvertreter seine bisherigen Vertretungen beendet, um anschließend eine andere Vertretung zu übernehmen. Dies gilt auch für den Fall der erstmaligen Übernahme einer Generalvertretung.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 459
SAAAA-90239

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