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BFH Urteil v. - IV 472/60 BStBl 1966 III S. 371

Gesetze: EStG §§ 4 Abs. 1, 5HGB § 38

Leitsatz

Aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ergibt sich für Einzelhandelsunternehmer, die im allgemeinen Waren an ihnen der Person nach nicht bekannte Kunden über den Ladentisch gegen Barzahlung verkaufen, in der Regel nicht die Verpflichtung, die baren Betriebseinnahmen einzeln aufzuzeichnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 371
JAAAA-90229

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