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BFH Urteil v. - IV 230/65 U BStBl 1966 III S. 36

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Ziff. 5 Buchst. b

Leitsatz

Sind die Anschaffungskosten einer in ein Betriebsvermögen eingelegten wesentlichen Beteiligung im Sinn des § 17 EStG höher als der Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung, so ist die Einlage höchstens mit dem Teilwert anzusetzen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 36
BFHE S. 95 Nr. 84,
PAAAA-90227

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