Gesetze: BewG i. d. F. für 1953: § 16 Abs. 1, 2 und 5BewG i. d. F. für 1953: § 17 Abs. 3BewG i. d. F. für 1953: § 67 Abs. 1 Ziff. 4BewG i. d. F. für 1953: § 68 Ziff. 3
Leitsatz
1. Bis zum Inkrafttreten des ÄndG-BewG vom mit der Neueinführung des § 17a BewG bleibt die bisherige Rechtsprechung aufrechterhalten, daß sowohl bei der Bewertung eines obligatorischen Gewinnbeteiligungsanspruchs als auch bei der Bewertung eines Nießbrauchs keine Beschränkung auf den Einheitswert des Vermögensgegenstandes anzuerkennen ist.
2. Unterscheidungsmerkmale zwischen einer zum sonstigen Vermögen gehörenden Gewinnbeteiligung und den nicht zum sonstigen Vermögen gehörenden Ansprüchen auf Renten und ähnliche Bezüge, die mit Rücksicht auf ein früheres Arbeits- oder Dienstverhältnis gewährt werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1966 III Seite 307 AAAAA-90219
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