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BFH Urteil v. - I B 387/62 U BStBl 1965 III S. 668

Leitsatz

Werden Spielautomaten in Gemeinden außerhalb des Orts der Geschäftsleitung unterhalten, so rechtfertigt der Umstand, daß in den auswärtigen Gemeinden kein Arbeitslohn anfällt, in der Regel keine von § 29 Abs. 1 Ziff. 2 GewStG abweichende Zerlegung nach § 33 GewStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 668
PAAAA-90185

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