BFH Urteil v. - III 330/63 U BStBl 1965 III S. 636
Gesetze: Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland vom StEinfG Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der SteuernGesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland vom StEinfG Zölle und Finanzmonopole im Saarland vom StEinfG § 93BewG § 60 a. F.
Leitsatz
1. Die Gewährung der Schachtelvergünstigung betrifft nicht die Bewertung, sondern den Bestand des Betriebsvermögens. In den Fällen eines vom Feststellungszeitpunkt abweichenden Abschlußzeitpunktes sind daher zur Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Schachtelvergünstigung vorliegen, die Verhältnisse des Abschlußzeitpunktes maßgebend. Es ist nicht erforderlich, daß die Obergesellschaft noch am Feststellungszeitpunkt an der Untergesellschaft beteiligt war. Die Schachtelvergünstigung ist auch dann zu gewähren, wenn die Untergesellschaft zwischen dem maßgebenden Abschlußtag und dem Feststellungszeitpunkt wegfällt.
2. § 93 Abs. 3 StEinfG ist nicht anzuwenden, wenn zwischen dem Eingliederungstag und dem das Vermögen einer Tochtergesellschaft unter Ausschluß der Liquidation auf die Muttergesellschaft übertragen wurde.
3. Die Einheitswertfeststellung nach § 93 Abs. 1 StEinfG für die gewerblichen Betriebe im Saarland erstreckte sich auch auf das Vermögen dieser Betriebe in Betriebstätten im übrigen Bundesgebiet.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1965 III Seite 636 KAAAA-90178
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