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BFH Urteil v. - VI 78/62 U BStBl 1965 III S. 590

Gesetze: EStG 1958 § 32a Abs. 3EStDV 1958 § 63a Ziff. 2Überleitungsverordnung vom § 5 Ziff. 1LStDV 1959 § 7 Abs. 5 Ziff. 1 und 2, Abs. 6 Ziff. 1 und 2

Leitsatz

1. Soweit § 63a Ziff. 2 EStDV 1958 eine Witwe mit Kindern, die sich wieder verheiratet hat, deren neue Ehe aber durch Scheidung aufgelöst ist, als "geschiedene Frau" behandelt und ihr die Splittingvergünstigung versagt, ist die Vorschrift mit § 32a Abs. 3 EStG unvereinbar.

2. Dasselbe gilt für § 5 Ziff. 1 der Verordnung zur Überleitung des Lohnsteuerverfahrens vom und für § 7 Abs. 5 und 6 LStDV 1959.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 590
MAAAA-90173

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