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BFH Urteil v. - IV 30/63 U BStBl 1965 III S. 558

Gesetze: AO § 222 Abs. 1 Ziff. 1GewStG § 8 Ziff. 3

Leitsatz

1. Für die Beurteilung der Frage, ob es sich um ein Anstellungsverhältnis oder um eine stille Gesellschaft handelt, sind alle Umstände, nicht nur die schriftlich niedergelegten vertraglichen Abmachungen, heranzuziehen und zu würdigen.

2. Es ist Sache des Steuerpflichtigen, bei erkennbarer Unvollständigkeit des Betriebsprüfungsberichts auf eine Ergänzung des Berichts hinzuwirken. Das gilt insbesondere im Falle fachkundiger Beratung des Steuerpflichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 558
IAAAA-90170

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