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BFH Urteil v. - I 202/64 U BStBl 1965 III S. 484

Gesetze: GewStG §§ 8 Ziff. 1, 12 Abs. 2 Ziff. 1

Leitsatz

Finanziert ein Kaufmann seine Wareneinkäufe im sog. Wechsel-Scheck- Verfahren, so entsteht im allgemeinen keine Dauerschuld, wenn die Wechsel mit den einzelnen Wareneinkäufen in Zusammenhang stehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 484
XAAAA-90165

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