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BFH Urteil v. - I 287/63 U BStBl 1965 III S. 48

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 Satz 1EStDV § 7 Abs. 2AO §§ 148, 222

Leitsatz

Kann eine Berichtigung der Veranlagung desjenigen Jahres, auf dessen Einkommensteuer sich ein falscher Bilanzansatz ausgewirkt hat, wegen Verjährung des Steueranspruchs oder im Hinblick auf die Rechtskraft des Bescheids nicht mehr durchgeführt werden, so ist der falsche Bilanzansatz gegebenenfalls auch dann in der Schlußbilanz eines späteren, noch nicht verjährten Steuerabschnittes richtigzustellen, wenn der Betrieb inzwischen unentgeltlich auf einen anderen übertragen wurde und dieser von der steuerlichen Auswirkung der Berichtigung betroffen ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 48
DAAAA-90163

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