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BFH Urteil v. - I 23/63 U BStBl 1965 III S. 383

Gesetze: EStG §§ 5, 6 Abs. 1 Ziff. 3KStG § 6

Leitsatz

Für Reparaturleistungen an Sachen, die unter den Selbstkosten ausgeführt, nicht aber wie die üblichen Garantieleistungen bei Material- und Funktionsfehlern verkaufter Waren als Ausfluß des vorangegangenen Kaufvertrages übernommen werden, sind steuerlich keine Rückstellungen zugelassen. Solche durch den Kundendienst entstehenden Belastungen betreffen das Jahr, in dem die Reparaturen anfallen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 383
AAAAA-90151

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