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BFH Urteil v. - IV 167/64 U BStBl 1965 III S. 377

Gesetze: EStG § 4EStG § 5

Leitsatz

1. Der Vollkaufmann kann grundsätzlich den Umfang seines Gewerbebetriebs bestimmen und im allgemeinen der Nutzung fähige Wirtschaftsgüter zum gewillkürten Betriebsvermögen machen, soweit er damit nicht den Charakter seiner Tätigkeit als Gewerbebetrieb verändert oder es sich um notwendiges Privatvermögen handelt.

2. Die Verpfändung eines Wirtschaftsguts, besonders einer Forderung, rechtfertigt in der Regel seine Einbringung ins Betriebsvermögen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 377
TAAAA-90149

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