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BFH Urteil v. - V 227/62 U BStBl 1965 III S. 34

Gesetze: UStG § 1 Ziff. 1UStG § 2 Abs. 1

Leitsatz

1. Als Hilfsgeschäft gehört zur Unternehmertätigkeit jede Tätigkeit, die die Haupttätigkeit mit sich bringt.

2. Ein Arzt ist deshalb mit der Abfindung, die er für die vorzeitige Aufgabe seiner Praxisräume erhält, umsatzsteuerpflichtig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 34
FAAAA-90145

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