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BFH Urteil v. - IV 349/62 U BStBl 1965 III S. 293

Gesetze: GewStG 1950 und 1955 § 8 Ziff. 8GewStG 1957 § 8 Ziff. 7GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

Entgelte für die Überlassung einer Fährgerechtigkeit sind als Pachtzinsen für die Benutzung eines nicht in Grundbesitz bestehenden Wirtschaftsguts des Anlagevermögens dem Gewinn des Pächters aus Gewerbebetrieb zuzurechnen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 293
AAAAA-90138

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