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BFH Urteil v. - I 349/61 U BStBl 1965 III S. 263

Gesetze: GewStG 1955 § 2 Abs. 1 Satz 2EStG 1955 § 18 Abs. 1 Ziff. 1, 3

Leitsatz

Ein Erbensucher (Genealoge), der unbekannte Erben ermittelt, um sich von diesen gegen ein Erfolgshonorar mit der Durchsetzung der Erbansprüche beauftragen zu lassen, bezieht keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinn des § 18 Abs. 1 Ziff. 1 oder 3, sondern unterhält ein gewerbliches Unternehmen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 263
CAAAA-90133

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