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BFH Urteil v. - I B 403/61 U BStBl 1965 III S. 113

Gesetze: GewStG § 30

Leitsatz

1. Erstrecken sich Betriebsanlagen eines Gewerbebetriebs, in denen eine gewerbliche Tätigkeit entfaltet wird, in engem räumlichem Zusammenhang auf das Gebiet mehrerer Gemeinden, so ist in der Regel eine mehrgemeindliche Betriebstätte (§ 30 GewStG) anzunehmen.

2. Im Rahmen des § 30 GewStG können nur Lasten berücksichtigt werden, die der Gemeinde aus dem Vorhandensein eines Gewerbebetriebs erwachsen. Hierunter fallen in der Regel nicht solche finanziellen Aufwendungen, die lediglich entstanden sind, um den Gewerbebetrieb erst anzusiedeln.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 113
OAAAA-90116

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