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BFH Urteil v. - I 136/62 U BStBl 1964 III S. 559

Gesetze: KStG § 1 Abs. 1 Ziff. 6

Leitsatz

1. Wird der Eigenbetrieb einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne des § 1 Abs. 1 Ziff. 6 KStG verkauft, so fallen Gegenstände, die dem Eigenbetrieb gewidmet waren, beim Verkauf aber nicht auf den Erwerber übergehen, in das allgemeine Gemeindevermögen zurück, sofern die verbleibenden Gegenstände nicht einen selbständigen Eigenbetrieb darstellen.

2. Werden mehrere Versorgungsbetriebe zu einem Eigenbetrieb zusammengefaßt, so hat dies keinen Einfluß auf die Entscheidung der Frage, ob ein Gegenstand für die vereinigten Betriebe notwendig und in die Bilanz aufzunehmen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 559
VAAAA-90105

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